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Erbrecht

01

Erbrechtliche Gestaltung

Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Zielen und Wünschen des Erblassers. Verstirbt ein Ehegatte, entsteht eine Erbengemeinschaft, bestehend aus dem hinterbliebenen Ehepartner und Kindern; bei Kinderlosigkeit kommen evtl. auch sonstige Verwandte hinzu. Unverheiratete Paare beerben sich nach dem Gesetz nicht. Mit der Ausarbeitung von Testamenten und Verträgen helfen wir, ungewünschte Vermögensverschiebungen gemäß der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden.

Auch bei besonderen Familienkonstellationen erarbeiten wir tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Vermögensregelung: gerade bei sog. Patchwork-Familien, bei denen die Partner Kinder aus früheren Ehen mitbringen, oder auch bei Familien mit besonderen Schutzbedürftigen (z.B. behinderten oder kranken Kindern) ist die Ausarbeitung einer auf den Einzelfall abgestimmten Verfügung von Todes wegen ratsam.

02

Selbst erben

Ein Erbfall bringt eine Reihe von Fragen mit sich, zu deren Lösung wir beitragen: Was ist mit dem Originaltestament zu tun? Ist ein Erbschein von Nöten? Wie ist ein Nachlassverzeichnis zu erstellen? Reicht das Erbe zur Begleichung der Erblasserschulden aus? Soll ein Erbe ausgeschlagen werden? Wie setzt man sich mit seinen Miterben auseinander? Wie erhält man die notwendigen Auskünfte für seine Ansprüche, wie setzt man seine Ansprüche durch?

All dies sind Themen, die in professioneller Begleitung eines Fachanwalts für Erbrecht schnell und interessengerecht bewältigt werden können.

03

Ich bin enterbt worden – was nun?

Hin und wieder kommt es vor, dass der Erblasser seine nächsten Verwandten vom Erbe ausschließt. In diesen Fällen wird zu untersuchen sein, ob die Verfügung des Erblassers angefochten oder wegen Testierunfähigkeit angegriffen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist zu prüfen, ob der Übergangene Pflichtteilsansprüche gegen den Erben geltend machen kann. Hat der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen an Dritte gemacht, kommen auch Pflichtteilsergänzungsansprüche in Betracht.

Bei all diesen Fallkonstellationen helfen wir bei einer zielgerichteten und zügigen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

Ihr Ansprechpartner: RA Michael Hopp, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht